7. Mai 2008

Vorhang auf! Tür zu!

Darf der Einlass-Kontrolleur eines Stadtheaters bei einer Opernaufführung Gästen, die ein paar Minuten nach Beginn der Aufführung um Einlass bitten, den Zutritt verweigern und sie auf die Pause vertrösten? Das Amtsgericht Aachen durfte diesen Fall entscheiden. Dabei kam es zum Clash der Opernkulturen, der in zum Teil erfrischend humorvollen Urteilsgründen gipfelte ...
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